2018 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,7 Milliarden Euro veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen fiel damit um 12,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer allerdings um 6,2 Prozent auf 6,7 Milliarden Euro und erreichte fast wieder den Höchststand des Jahres 2016 (6,8 Milliarden Euro). Dabei entfielen auf die Erbschaftsteuer 5,7 Milliarden Euro (+13 Prozent) und auf die Schenkungsteuer 1 Milliarde Euro (-20,8 Prozent).
Die insgesamt höheren Erbschaft- und Schenkungsteuerfestsetzungen beruhen zum einen auf einem Anstieg des veranlagten Grundvermögens (unbebaute und bebaute Grundstücke) um 23,1 Prozent auf 23,7 Milliarden Euro. Zum anderen fielen die Steuerbegünstigungen nach § 13a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) aufgrund der geringeren Veranlagung der begünstigten Vermögensarten. Die Steuerbegünstigungen gingen um 35,6 Prozent auf 31,5 Milliarden Euro zurück.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom 27.08.2019
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