Bundesfinanzminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister Altmaier haben am 23. März 2020 Soforthilfen für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt.
Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasst bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen ist vorgesehen:
Voraussetzung ist, dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona und nicht schon vorher aufgetreten sind.
Download:
Die im Kabinett beschlossenen Eckpunkte über die Soforthilfen
(BMWi / STB Web)
Artikel vom 23.03.2020
22.04.2024
Kein Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage
16.04.2024
Schätzung von Einnahmen durch das Finanzamt
15.04.2024
Renovierungskosten nach Brandschaden
10.04.2024
Zweitwohnungsteuer und doppelte Haushaltsführung
10.04.2024