Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, gibt es eine neue Entwicklung bei eröffneten Regelinsolvenzverfahren. Danach gab es im Dezember 18 Prozent mehr Insolvenzbekanntmachungen als im Vormonat.
Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelte sich bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt wurde. Die bereits ab Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen werde unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit der Gerichte erst später Auswirkungen auf die Zahlen haben, so Destatis.
Zwar habe die vorläufige Zahl der eröffneten Regelinsolvenzen im Dezember unter dem Vorjahreswert (-9 Prozent) gelegen. Allerdings sei sie im Vergleich zum Vormonat um 18 Prozent angestiegen. Dies stelle zusammen mit einem Anstieg um 5 Prozent im November eine Abkehr vom bisherigen Verlauf stetig sinkender Verfahrenszahlen seit Beginn der Corona-Pandemie dar.
(Destatis / STB Web)
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