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Bundesrat stimmt Steuerentlastungen zu

Energiepreispauschale, Kinderbonus, Steuerentlastungen: In seiner Plenarsitzung am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat dem vom Bundestag am 12. Mai 2022 verabschiedeten Steuerentlastungsgesetz zugestimmt.

Das Gesetz sieht folgende Regelungen vor:

  • Energiepreispauschale: Für 2022 ist einmalig eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro vorgesehen. Anspruch darauf haben aktiv tätige Erwerbspersonen. Die Pauschale soll einen Ausgleich für die kurzfristig und drastisch gestiegenen Fahrtkosten darstellen.
  • Kinderbonus: Der Abfederung besonderer Härten für Familien aufgrund gestiegener Energiepreise dient der Kinderbonus. Dazu erhöht sich das Kindergeld um einen Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro. Einen Anspruch darauf hat jedes Kind, für das im Juli 2022 Kindergeld bezogen wird.
  • Höherer Pauschbetrag: Das Gesetz erhöht den Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro, rückwirkend zum 1. Januar 2022.
  • Anhebung des Grundfreibetrags: Steigen wird auch der Grundfreibetrag für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro - ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022.
  • Frühere Erhöhung der Pendlerpauschale: Schließlich wird zur zielgerichteten Entlastung besonders von gestiegenen Mobilitätskosten die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent ebenso vorgezogen wie die Anhebung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft, Teile davon mit Wirkung vom 1. Januar 2022.

(Bundesrat / STB Web)

Artikel vom 20.05.2022