Die Bundesregierung verlängert das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum 30.06.2021. Zudem steht der KfW-Schnellkredit nun auch für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung.
Sobald die Europäische Kommission die Verlängerung der bisherigen beihilferechtlichen Grundlagen genehmigt habe, könnten die entsprechenden Hilfen auch im Jahr 2021 gewährt werden, so das Bundesministerium der Finanzen (BMF).
Der KfW-Schnellkredit steht ab 9. November 2020 mit folgenden Eckpunkten zur Verfügung:
Angepasst wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem 16.11.2020 nun auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dies soll die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen erleichtern.
(BMF / STB Web)
Artikel vom 06.11.2020
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