Wir übernehmen die Organisation Ihres Rechnungswesens und führen Ihre monatliche Buchhaltung mit sämtlichen Auswertungen. Wir erledigen Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen und übermitteln diese ans Finanzamt. Wir arbeiten dabei mit der Software der DATEV eG.
Wir nehmen soweit erforderlich die Meldungen ans statistische Bundesamt für Sie vor.
Im Rahmen der Buchhaltung prüfen wir für Sie Rechnungen und Belege auf Ordnungsmäßigkeit, so dass der Vorsteuerabzug nicht gefährdet ist.
Für unsere Mandanten die zur Abführung von Künstlersozialabgabe verpflichtet sind übernehmen wir die Anmeldung.
Unternehmen die Ihre Buchführung selbst erledigen stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Selbstbucher betreuen wir bei Bedarf gerne auch vor Ort. Dabei liegt uns die Verbesserung des Buchhaltungsstandards beim Mandanten sehr am Herzen.
14.09.2026
Mitarbeiterbeteiligungen: Keine Steuerbefreiung bei Ausschluss einzelner Gruppen
08.09.2026
Keine doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil
02.09.2026
Bundeskabinett beschließt Einkommensteuerreform 2027
26.08.2026
Bundesfinanzhof gewährt volle Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmerin
20.08.2026
Erbschaftsteuer: Begünstigtes Grundstück kann auch Garten und Zufahrt umfassen