Wir übernehmen die Organisation Ihres Rechnungswesens und führen Ihre monatliche Buchhaltung mit sämtlichen Auswertungen. Wir erledigen Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen und übermitteln diese ans Finanzamt. Wir arbeiten dabei mit der Software der DATEV eG.
Wir nehmen soweit erforderlich die Meldungen ans statistische Bundesamt für Sie vor.
Im Rahmen der Buchhaltung prüfen wir für Sie Rechnungen und Belege auf Ordnungsmäßigkeit, so dass der Vorsteuerabzug nicht gefährdet ist.
Für unsere Mandanten die zur Abführung von Künstlersozialabgabe verpflichtet sind übernehmen wir die Anmeldung.
Unternehmen die Ihre Buchführung selbst erledigen stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Selbstbucher betreuen wir bei Bedarf gerne auch vor Ort. Dabei liegt uns die Verbesserung des Buchhaltungsstandards beim Mandanten sehr am Herzen.
04.12.2025
Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
02.12.2025
Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?
28.11.2025
Grundrente: Anrechnung des Ehegatteneinkommens verfassungsgemäß
22.11.2025
Geschäftsführer scheitert mit Klage: Skiausflug war keine Dienstreise
18.11.2025
Gesetzlicher Mindestlohn: Firmenwagen erfüllt Anspruch nicht